(seit 06/2019 in Form einer EU Verordnung und seit 01/2022 in Form des neuen Tierarzneimittelgesetzes).

Wir müssen uns an geltendes Recht halten!

  • Warum dürfen wir keine rezeptpflichtigen (tiermedizinische oder medizinische) Medikamente verschicken?
    Nach der EU-VO über Tierarzneimittel 2019/6 ist es uns ausdrücklich verboten!
  • Warum dürfen wir nur Medikamente für max. 3 Monate abgeben und es erfordert dann eine tierärztliche Beratung oder Konsulation?
    Nach der EU-VO über Tierarzneimittel 2019/6 und dem neuen Tierarzneimittelgesetz sind wir verpflichtet, die Behandlung und Betreuung des Tieres nachzuweisen! Nach derzeitiger und allgemeiner Auffassung kann dies 3 Monate nicht überschreiten.
  • Warum können wir keine Medikamente zurücknehmen?
    Arzneimittel sind nach den Vorschriften über die Arzneimittelsicherheit Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind und schnell verderben können. Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ist für diese Waren das Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und des damit verbundenen deutlich gestiegenen Aufwandes bitten wir Sie, sich für die Abholung von Medikamenten ein größeres Zeitfenster einzurichten. Durch die erforderliche Rücksprache mit dem Tierarzt kann es mitunter zu Wartezeiten kommen – wir bitten um Ihr Verständnis.