Notdienst
Ab 01.07.2022 sieht sich der Notdienstkreis leider gezwungen, eine gebührenpflichtige* Telefonnummer für Notfälle einzuführen, da Anrufe mit telefonischer Beratung im Notdienst zu jeder Tages- und Nachtzeit überhand genommen haben.
* gebührenpflichtig (2,29 €/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend)
* Achtung! Nummer funktioniert nicht bei Handys mit gesperrter Bezahlfunktion!
* Hinweis: Falls Ihr Anruf nicht beantwortet wird, läuft ggf. parallel ein Gespräch oder eine andere dringende Notfallversorgung. Bitte versuchen Sie es wenige Minuten später erneut.
Die Informationen über die Diagnose und erfolgte Behandlung Ihres Tieres im Notdienst erreichen uns auf dem „kurzen Dienstweg“ per Rücküberweisung oder Telefonat, so dass eine lückenlose Nachsorge durch uns als Ihren Haustierarzt gewährleistet ist.
Natürlich wünschen wir Ihnen und Ihrem Tier aber, dass Sie gesund bleiben und den Notdienst nicht in Anspruch nehmen müssen.
Aktuelles zum Notdienst
Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)Sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten. Seit 14.02.2020 ist eine veränderte Gebührenordnung für Tierärzte gültig.
Diese Verordnung schreibt praktischen Tierärztinnen und Tierärzten vor, eine Notdienstgrundgebühr von 50,– € (excl. MwSt.) zu erheben. Weiterhin muss der zweifache Gebührensatz auf erbrachte Leistungen im Notdienst abgerechnet werden. Der Satz kann allerdings je nach Aufwand und im Ermessen des Tierarztes/der Tierärztin auf den bis zu vierfachen Satz angehoben werden. Die Notdienstzeiten sind wie folgt geregelt:
Wochentags von 18.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende von Freitagabend 18.00 Uhr bis Montagmorgen 8.00 Uhr; an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Davon ausgenommen sind reguläre Sprechzeiten, die in diesen Zeitraum fallen. In unserem Fall betrifft dies die Sprechstunde am Dienstag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr.
Der Zweck der Anpassung kann in der GOT nachgelesen werden. Er dient in erster Linie zum Erhalt der tierärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechzeiten und soll wohl auch vor „unbegründeter“ Inanspruchnahme des Notdienstes abschrecken. Unser Team hofft, dass diese Änderung nicht dazu führt, dass „echte“ Notfälle daran gehindert werden, weiterhin den Notdienst in Anspruch zu nehmen und dadurch letztlich die Haustiere darunter leiden müssen.
Ihr Team der Tierarztpraxis im Nibelungenland GmbH
(Quelle: https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got/)